Kategorie: Berufe rund um Schutz und Sicherheit
Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen überprüfen regelmäßig Betriebe, in denen Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, z. B. Produzenten, Großhändler und Im- bzw. Exportunternehmen, Supermärkte, Gastronomiebetriebe oder Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Die Kontrollen führen sie stets zu den Öffnungszeiten der Betriebe unangemeldet sowie aufgrund einer Risikoanalyse durch, die für jeden Betrieb vorliegt. Vor Ort prüfen sie, ob die einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden, z. B. in Bezug auf Hygiene oder die Zusammensetzung und Kennzeichnung der Produkte. Sie nehmen Proben und lassen diese in unabhängigen Labors untersuchen. Sie prüfen Produkte durch Geruchs- oder Geschmackstests und dokumentieren die Befunde. Bei Mängeln, oder wenn Vorschriften nicht oder nur unzureichend eingehalten wurden, beraten und belehren sie die Verantwortlichen und veranlassen ggf. Verwaltungsmaßnahmen, Verwarnungs- oder Bußgelder.
(Quelle: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet)
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